AGBs

§ 1 – Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin und die Anmeldebestätigung des Veranstalters.
Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin, so ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin an seine/ ihre Anmeldung nicht mehr gebunden.

§ 2 – Leistung, Teilnahmebeitrag, Zahlung, Zahlungsverzug
1. Mit Zustandekommen des Vertrages gemäß § 1 verpflichtet sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin, den Teilnahmebeitrag zu bezahlen. Der Teilnahmebeitrag berechtigt zur Teilnahme am Liverollenspiel.
2. Die Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus per Überweisung.
3. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach der Zahlungsaufforderung wird die Reservierung ungültig und der Platz an einen anderen Teilnehmer vergeben. Der Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters ist maßgebend.
4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der/die Anmeldende für dessen/deren Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

§ 3 – Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
1. Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen. Bei Regelverstößen kann diese Teilnahmeberechtigung entzogen werden.
2. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
3. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss gemäß § 1 – egal zu welchem Zeitpunkt – wird eine Stornogebühr, abhängig von Rücktrittsdatum, fällig.
Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnehmendenbeitrags
Ab dem 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnehmendenbeitrags.
4. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer im Vorfeld der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des bereits gezahlten Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
5. Wird die Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.

§ 4 – Haftung
1. Der Veranstalter übernimmt nur eine beschränkte Haftung für Sach- und Personenschäden, ausgenommen bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Ansonsten haftet der jeweilige Verursacher/ die Verursacherin.
2. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
3. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
4. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende für Sauberkeitsverstöße im Sinne der Hausordnung am Ort der Veranstaltung oder Schäden, welche vom Hausbesitzer nachträglich berechnet werden, auch nachträglich zu belasten. Sollten Örtlichkeiten nicht ordnungsgemäß verlassen werden, so werden die dem Veranstalter entstandenen Mehrkosten zugeordneten Personen aufgeteilt und belastet.
5. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verpflichtet sich uneingeschränlt den Regeln der Locationnutzung zu beugen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen. Mögliche entstandene Kosten sind vom Verursacher/ von der Verursacherin zu tragen.

§ 5 – Regelwerk
Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Projektleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen.

§ 6 – Sicherheit
1. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Im Zweifelsfall kann der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
2. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin ist verpflichtet, die geliehene Ausrüstung vor und während der Veranstaltung regelmäßig auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er/sie sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
3. Eigene Ausrüstung darf nicht ohne Zustimmung des Veranstalters mit auf die Veranstaltung gebracht werden.
4. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmende und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Betreten von abgesperrten Gebieten, das Entfachen von offenen Feuern, aktionsreiche Spielhandlungen in dunklen oder unübersichtlichen Bereichen (Treppen, Durchgängen o.ä.), sowie unvorsichtiges Bewegen auf dem Veranstaltungsgelände.
5. Der Konsum von Alkohol ist während der Veranstaltung, bis auf abgesprochene Vereinbarungen vor Ort ausdrücklich verboten.
6. Wer während der Veranstaltung Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von körperlich gefährlichen Handlungen wie unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
7. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen (z.B. Spielleitung) ist Folge zu leisten.
8. Teilnehmer*innen, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder andere Teilnehmende gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass der Veranstalter zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) verpflichtet ist.
9. Der Besitz von Drogen (Rauschmittel, Halluzinogene) führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung, ohne dass der Veranstalter zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) verpflichtet ist.

§ 7 – Urheberrecht an Aufzeichnungen
1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der wissenschaftlichen Auswertung, Dokumentation und Eigenwerbung zu verwerten.
2. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. 3. Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Teilnehmenden sind nur für private Zwecke zulässig.
4. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
5. Mit Zustandekommen des Vertrages gemäß § 1 willigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin ein, dass gemachte Ton-, Film- und Videoaufnahmen zum Zwecke der wissenschaftlichen Auswertung des Projektes an eine Hochschule oder Universität zur Evaluation der Bildungsprozesse weitergegeben werden dürfen. Dabei verpflichtet sich der Veranstalter zur Anonymisierung dieser Medien.

§ 8 – Datenschutzerklärung
1. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich einverstanden, dass seine/ihre im Vertragsangebot enthaltenen Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Teilnehmendendatei geführt werden. Diese Daten werden nicht weitergegeben.
2. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand und Ernährungshinweise des Teilnehmers/der Teilnehmerin werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 9 – Sonstiges
1. Es besteht kein Anspruch auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
2. Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Sie sind mit Vertretungsberechtigten des Veranstalters zu treffen.
3. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.